Als Folge der Steuergesetzrevision 2015 erhalten die Gemeinden seit 2017 nur noch einen Viertel des Anteils an der Grundstückgewinnsteuer. Vorher erhielten sie die Hälfte. Davon profitiert der Kanton: von den jährlich rund 65 Mio. Franken Grundstückgewinnsteuer gehen nun jedes Jahr gut 16 Millionen Franken mehr an den Kanton.

Als im 2014 im Kantonsrat diese Kürzung des Gemeindeanteils beschlossen wurde, ist hoch und heilig versprochen worden, dass die Finanzausgleichs-Gemeinden diese Einnahmeausfälle in Form von
höheren Finanzausgleichsbeiträgen ausgeglichen erhalten und unter dem Strich sogar mehr bekommen werden. In der Abstimmungsbotschaft zur Steuergesetz-Revision vom September 2014 stand denn auch: „Einer durch die Neuverteilung der Grundstückgewinnsteuer bedingten Mehrbelastung einzelner Bezirke und Gemeinden wird über den innerkantonalen Finanzausgleich
angemessen Rechnung getragen.“

Inzwischen sind die Folgen dieser Umverteilung bekannt und es zeigt sich, dass das Versprechen nicht eingehalten wurde. Bei sehr vielen Gemeinden haben sich die innerkantonalen Finanzausgleichsbeiträge bei Weitem nicht so stark erhöht, wie sich die Beiträge aus der Grundstückgewinnsteuer reduziert haben. Zum Beispiel hat die Gemeinde Arth in den Jahren 2017 – 2019 insgesamt über drei Millionen Franken weniger daraus erhalten als in den Jahren 2014 – 2017.

Es stellen sich darum folgende Fragen:

  1. Ich bitte für jede Gemeinde und Bezirk einzeln um eine Auflistung der erhaltenen
    Grundstückgewinnsteuer-Beiträge, den Steuerkraftausgleich sowie das Total daraus, jeweils für die Jahre 2012 – 2019, sowie die budgetierten Beträge für 2020.
  2. Wie viel mehr hat der Kanton seit 2017 mit der Erhöhung des Grundstückgewinnsteuerbeitrages auf Kosten der Gemeinden eingenommen?
  3. Warum hat der Regierungsrat bis heute nicht sichergestellt, dass bei allen Gemeinden und Bezirken die innerkantonalen Finanzausgleichsbeiträge mindestens so stark erhöht worden sind, wie die Grundstückgewinnsteueranteile gesenkt wurden? Ist der Regierungsrat bereit dies nun spätestens für das Jahr 2020 bei allen Gemeinden die Finanzausgleichsbeiträge entsprechend anzupassen, damit das bei der Steuergesetzrevision 2015 gegebene Versprechen eingehalten wird? Falls nein, warum nicht?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, im kommenden Juni und danach alljährlich die Zahlen der Ausgleichsbeiträge und Grundstückgewinnsteueranteile aller Gemeinden und Bezirke jeweils zu publizieren, nachdem diese festgelegt worden sind und den Gemeinden mitgeteilt werden? Bitte auch rückwirkend die Zahlen der vergangenen Jahre auf der Homepage des Finanzdepartementes. Falls nein, warum nicht?

Ich erhoffe und bedanke mich für eine Beantwortung dieser Interpellation möglichst noch im Juni mit der Bekanntgabe des Beschlusses, welcher festgelegt, welche Auszahlungen die Gemeinden und
Bezirke aus dem innerkantonalen Finanzausgleich im 2020 erhalten.

KR Andreas

 

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