Zum Bote-Bericht vom Freitag „Neun Gemeinwesen sind völlig schuldenfrei“
Vergangene Woche hat das Finanzdepartement in einer Medienmitteilung die Finanzlage der Schwyzer Gemeinden und Bezirke gerühmt und sie als sehr erfreulich und solide bezeichnet. Die durchschnittliche Steuerkraft sei auf 2250 Franken angestiegen und das gesamte Eigenkapital der Gemeinden und Bezirke betrage hohe 412 Millionen Franken.
Genauso gut könnte man die Finanzlage der Schwyzerinnen und Schwyzer als sehr erfreulich und solide bezeichnen. Schliesslich hat gemäss der aktuellsten Steuerstatistik jede steuerpflichtige Person im Kanton Schwyz durchschnittlich ein steuerbares Einkommen von 74200 Franken und ein steuerbares Vermögen von 1,1 Millionen Franken.
Fast ein Fünftel der Schwyzerinnen und Schwyzer verdienen zwar weniger als 20000 Franken, und 60 Prozent haben kein steuerbares Vermögen, dafür gibt es aber in unseren Kanton rund 500 Personen, deren Jahreseinkommen über eine Million Franken beträgt und 90 Personen, deren Vermögen über 100 Millionen beträgt. Geht es uns allen deswegen gut?
Leider nicht wirklich, denn Durchschnittszahlen sagen rein gar nichts über die Finanzlage des Einzelnen aus, weder bei Privatpersonen noch bei Gemeinden und Bezirken. Dennoch macht das Finanzdepartement genau so eine Gleichung und suggeriert, dass es allen gut gehe, weil ja der Durchschnitt gut sei. Dabei sind die Unterschiede extrem: Wollerau und Feusisberg haben pro Einwohner rund sechs Mal mehr Eigenkapital als zum Beispiel Einwohner in Einsiedeln, Schwyz oder Arth. Die Steuerkraft der beiden Höfner Gemeinden ist ebenfalls rund sechs bis acht Mal höher als fast in sämtlichen Gemeinden in unserem Kanton. Darum können die Einwohner in den Höfner Gemeinden auch von einem rund drei Mal tieferen Steuerfuss profitieren.
Ins ähnliche Horn bläst auch Martin Wipfli, Gemeindepräsident von Feusisberg und Präsident des Verbandes Schwyzer Gemeinden und Bezirke. Er lobt in seinem Jahresbericht unter anderem die Stärkung des innerkantonalen Finanzausgleichs. Dabei hat sich daran seit drei Jahren nichts verändert. Wegen des Wegfalls der Hälfte des Grundstückgewinnsteueranteils ist er für mehrere Gemeinden heute sogar schlechter als vor drei Jahren. Zum Beispiel hat die Gemeinde Arth in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt über drei Millionen Franken weniger vom Kanton erhalten als in den Jahren 2014 bis 2017. Bereits der Wirksamkeitsbericht des Regierungsrates zum innerkantonalen Finanzausgleich bestätigte denn auch, dass die Unterschiede unter den Gemeinden im Kanton Schwyz bei der Steuerkraft und beim Steuerfuss schweizweit am höchsten seien. Weiter heisst es dort, dass nur drei Kantone einen geringeren innerkantonalen Finanzausgleich aufweisen.
Ich finde es unerhört, wie die extremen Steuerfussunterschiede und der minimale innerkantonale Finanzausgleich unter den Gemeinden ständig schöngeredet werden.
Andreas Marty, Kantonsrat und Präsident SP Kanton Schwyz, Einsiedeln