Ende 2017 hatten der Regierungs- und Kantonsrat eine Revision der individuellen Prämienverbilligung (IPV) beschlossen. Der Vorlage wurde im März 2018 an der Urne mit 56 % Ja-Stimmen zugestimmt. Ziel der Vorlage war es, die Prämienverbilligung maximal auf die tatsächlich geschuldeten Prämien zu beschränken und den Bezugsberechtigten von Prämienverbilligung nicht mehr die gesamte kantonale Richtprämie zu verbilligen, sondern lediglich 90 % davon. Auf diese Weise sollten sie animiert werden, auf ein günstigeres Krankenversicherungsmodell oder zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.

Seit Anfang 2019 sind die neuen Regelungen in Kraft. Auf dem Blatt „Antworten auf häufige Fragen“ wird jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass neu nur noch maximal 90 % der Richtprämie verbilligt werden und dass Personen mit einer teureren Krankenversicherung empfohlen wird, zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Nicht einmal im 16-seitigen Merkblatt zur Prämienverbilligung im Kanton Schwyz wird auf diese Neuerung hingewiesen. Es wird einzig in einem Satz erwähnt, dass für die Prämienverbilligung neue gesetzliche Bestimmungen gelten. Bei den Berechnungsbeispielen und bei der Erwähnung der Richtprämie ist lediglich ersichtlich, dass die Richtprämie 90 Prozent der Durchschnittsprämien entspricht. Aber es ist nirgends erkennbar, dass diese Regelung neu ist und dass die Bezüger von Prämienverbilligungen damit animiert werden sollen, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln, wie dies im Kantonsrat mehrmals erwähnt wurde.

Da am 30. November die Frist für einen Krankenkassenwechsel abläuft und dann wieder für ein Jahr nicht mehr möglich ist, bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, noch dieses Jahr die Bezüger von Prämienverbilligung explizit auf die günstigeren Krankenversicherungen und die entsprechenden Sparmöglichkeiten hinzuweisen, z.B. mit einer Liste der Grundversicherungs-preise der grösseren Krankenversicherungen?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, den Bezügern von Prämienverbilligung eine Anleitung: „Wie wechsle ich zu einer günstigeren Krankenkasse“, zukommen zu lassen?
  3. Welches Grundversicherungsmodell empfiehlt der Regierungsrat den Versicherten mit tiefen Einkommen und ohne Vermögen?

 

KR Andreas Marty, Arth
KR Thomas Büeler, Lachen