Der Regierungsrat will das Transparenzgesetz bei den Kantons- und Regierungsratswahlen im kommenden Frühjahr noch nicht anwenden. Grund ist eine hängige Beschwerde vor Bundesgericht.

Die Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich im März 2018 für die Transparenzinitiative und im vergangenen Mai für das dafür ausgearbeitete Transparenzgesetz ausgesprochen – oder anders gesagt dafür, dass Kandidierende für ein öffentliches Amt künftig ihre Interessenbindungen und Parteien ihr Wahlkampfbudget offenlegen müssen. Umgesetzt ist das Transparenzgesetz allerdings noch nicht. Grund ist eine Beschwerde vor Bundesgericht von der Juso, also der Initiantin der Initiative selbst. Denn aus ihrer Sicht wurden im Transparenzgesetz wesentliche in der Initiative geforderte Punkte nicht aufgenommen.

Für die drei SP-Kantonsräte Andreas Marty, Thomas Büeler und Jonathan Prelicz ist dies aber noch kein Grund, das Gesetz in seiner aktuellen Ausführung – gerade im Hinblick auf die Kantons- und Regierungsratswahlen im nächsten März – nicht schon in Kraft zu setzen. «Bekanntlich hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung und selbst die Beschwerdeführer fordern trotz ihrer Kritik am Gesetz eine sofortige Inkraftsetzung», schreiben sie in einer Ende August eingereichten Kleinen Anfrage an den Regierungsrat. Und haken etwas provokativ nach: «Befürchtet der Regierungsrat,
vor Bundesgericht zu unterliegen?»

Ihr Anliegen ist klar, bereits bei den Wahlen im März soll Transparenz herrschen. Deshalb erkundigen sie sich ausserdem, ob der Regierungsrat im Falle einer allfälligen noch nicht Inkraftsetzung des Transparenzgesetzes immerhin die dafür nötigen Vorarbeiten erledigen würde, damit die Parteien sowie die Kantons-, Regierungs und Gemeinderatskandidaten freiwillig auf einer Homepage des Kantons ihre Transparenzangaben eintragen könnten.

«Es läuft noch der Schriftwechsel»

In seiner gestern veröffentlichten Antwort macht der Regierungsrat nun klar: Die Bestimmungen des Transparenzgesetzes werden bei den Wahlen im Frühjahr noch keine Anwendung finden. «Gesetzte sollen aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn sie bezüglich ihrer Gültigkeit unbestritten sind beziehungsweise nicht mehr generell angefochten werden können», schreibt er. «Mit Blick auf den offenen Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens ist derzeit noch unklar, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen am Gesetz tatsächlich beziehungsweise konkret vorzunehmen sind.» Und bisher sei nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt das Bundesgericht über die Beschwerde entscheiden werde. «Aktuell läuft im Verfahren immer noch der Schriftenwechsel.»

Auch die Anfrage, ob der Regierungsrat Hilfestellung leisten würde, damit Parteien und Kandidierende bei den Wahlen im März freiwillig Transparenzangaben auf einer kantonalen Homepage veröffentlichen können, wird abgelehnt. «Die Homepage des Kantons weist einen offiziellen Charakter auf. Dementsprechend werden darauf inhaltlich grundsätzlich nur behördliche Angaben und Informationen veröffentlicht», schreibt die Regierung. «Den damit in Zusammenhang stehenden Erwartungen der Nutzer können aufgeschaltete Unterlagen von Dritten zuwiderlaufen, was jedenfalls dann gilt, wenn diese von den zuständigen öffentlichen Organen in keiner Art und Weise validiert worden sind.» Es stehe aber selbstverständlich jedem frei, solche Angaben auf der eigenen Homepage oder anderweitig zu veröffentlichen.

Über eine Million Franken Steuerabzüge für Parteispenden

Im Sinne der Transparenz fragen die SPKantonsräte Andreas Marty, Thomas Büeler und Jonathan Prelicz ausserdem nach, wie hoch im Kanton Schwyz die jährlichen Parteispenden sind, welche jeweils von den Steuern abgezogen werden. Gemäss einer vom Regierungsrat zusammengestellten Aufstellung der letzten Jahre betrugen die deklarierten Abzüge seit 2014 immer mindestens eine bis gut 1,2 Millionen Franken – und dies allein von natürlichen Personen. Dieser Betrag entspricht aber wohl nicht dem gesamten Zuwendungsvolumen an die Parteien, denn Spenden dürfen seit 2015 nur bis zu einem Maximalbetrag von 6000 Franken von den Steuern abgezogen werden. Ausserdem konnte die Steuerverwaltung aufgrund der fehlenden Detaildeklaration nicht auswerten, wie viel auch noch die juristischen Personen im Kanton in den letzten Jahren als Parteispenden von den Steuern abgezogen haben. Die Spenden aus dem Kanton Schwyz dürften also weit über eine Mio. Fr. betragen. Allerdings gehen diese nicht nur an Schwyzer Orts- und Kantonalparteien. (red)

Höfner Volksblatt,
Oliver Bosse

 

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