Zur Kürzung der Prämienverbilligung

Am 4. März wird über eine massive Kürzung der kantonalen Beiträge an die Krankenkassen Prämienverbilligung entschieden. Es geht dabei um knallharte Kürzungen. Sowohl die CVP, GLP wie auch die SP bekämpfen darum die Vorlage, denn es werden genau die Menschen gestraft, die sonst schon am wenigsten Einkommen haben. Dabei könnte die Prämienverbilligung sehr wohl fair und gerecht optimiert werden. Mit einem Plan B ist bereits aufgegleist, wie es nach der Ablehnung weiter gehen soll. Unmittelbar nach der Ablehnung der umstrittenen Abbauvorlage kann diese Optimierung in Angriff genommen werden. Niemand soll mehr Prämienverbilligung erhalten, als seine Krankenkassenkosten sind und auch die Vermögensobergrenze soll angepasst werden. Allfällig eingesparte Prämienbeiträge sollen anderen Versicherten zu Gute kommen. Schliesslich gibt unser Kanton schon heute im nationalen Vergleich sehr wenig Geld aus für die Prämienverbilligung.

Menschen mit tiefen Einkommen, Alleinerziehende mit ihren Kindern, Pensionierte mit Minimalrenten – für sie alle sind die Krankenkassenprämien kaum mehr bezahlbar. Rund 30‘000 Menschen in unserem Kanton sind dringend auf diese Prämienverbilligung angewiesen, weil sie sonst schon jeden Franken zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben können. Es ist unerhört, wenn genau diesen Menschen nun ihr Prämien-verbilligungsbeitrag massiv gekürzt werden. Es kann nicht sein, dass bei der Prämienverbilligung knallhart gekürzt und abgebaut wird, während man gleichzeitig Steuergeschenke in Millionenhöhe an juristische Personen gewährt. Darum Nein zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes.

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