Antwort auf den Leserbrief von FDP Fraktionspräsident D. Zehnder und Präsidentin M. Müller

Es ist allgemein bekannt: wird Landwirtschaftsland eingezont, werden die Bauland Verkäufer dadurch sehr reich. Diesen plötzlichen Geldsegen müssen Bauland Profiteure nicht einmal als Einkommen versteuern. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes wird dies geändert. Zwanzig Prozent des Bauland Mehrwertes muss der Baulandverkäufer als Mehrwertabgabe dem Staat abliefern. Sowohl der FDP Fraktionspräsident Dominik Zehnder, wie auch die Präsidentin der FDP Kanton Schwyz Marlene Müller suggerieren nun in ihren Leserbriefen, diese Abgabe verteuere die Wohnkosten und sie würde das Bauen unerschwinglich machen. Doch ist das tatsächlich der Fall? Ist es nicht viel eher der Markt, der bereit ist horrende Preise für Bauland zu zahlen? Schon heute wird für Bauland teilweise weit über tausend Franken pro Quadratmeter bezahlt, obwohl es noch keine Mehrwertabgabe gibt. Diese extrem hohen Preise werden bezahlt, nicht weil der Baulandverkäufer nachher einen Fünftel seines Gewinns als Mehrwertabgabe dem Staat abliefern muss, sondern weil der Markt bereit ist, dies zu bezahlen. Künftig müssen die Baulandprofiteure wenigstens einen Fünftel ihres Gewinns abliefern.

Doch das vom Kantonsrat beschlossene Gesetz für die Schwyzer Mehrwertabgabe hat Löcher. Nicht alle Grundstückbesitzer werden gleich behandelt. Bei Um- und Aufzonungen von bereits eingezontem Bauland werden ebenfalls enorme Grundstückgewinne erzielt. Trotzdem ist beschlossen worden in diesen Fällen keine Mehrwertabgabe einzuführen, sondern eine allfällige Einführung den Gemeinden zu überlassen. Dabei hatten gerade die Gemeinden ausdrücklich eine solche Einführung verlangt. Schliesslich tragen sie die oftmals Millionen hohen Kosten für Umzonungen und Quartiererschliessungen. Es ist bedenklich, aber die allermeisten Kantonsräte haben in dieser wichtigen Sache gegen die Wünsche ihrer Wohngemeinden gestimmt um die Bauland Profiteure zu schonen. Ein weiterer Skandal ist auch die Einführung eines Freibetrages von 10‘000 Franken, der zu einem nicht nachvollziehbaren Steuerrabatt für alle Baulandverkäufer führt. Bauland Profiteure werden geschont, gleichzeitig weigert sich der Kantonsrat bis heute, bei der Einkommenssteuer für Menschen mit tiefen Einkommen die Situation zu verbessern. Leider führt das heutige Machtkartell im Schwyzer Kantonsrat zu solch einseitigen Gesetzesvorlagen.

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