Die moderne Mobilität prägt unser Leben. Sowohl am Tag wie auch in der Nacht. Gemäss Bundesamt für Statistik pendeln in der Schweiz 90% der erwerbstätigen Personen zu ihrem Arbeitsort. Die Tendenz ist steigend. Oft müssen lange Arbeitswege in Kauf genommen werden. Um den Zeitaufwand zu minimieren, setzen viele Personen auf den Individualverkehr. So steigen die problematischen Immissionen des motorisierten Pendlerverkehrs. Gleiche Entwicklungen sind im Freizeit- und Durchgangsverkehrs zu beobachten. In der Folge erreicht die Lärmbelastung vielerorts problematische Werte. Der Strassenverkehr ist mit Abstand die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Tagsüber ist jeder fünfte (ca. 1.6 Mio.) und in der Nacht jeder sechste (ca. 1.4 Mio.) am Wohnort vom Strassenlärm betroffen. Diese Zahlen sind an Überschreitungen der geltenden Grenzwerte bemessen. Personen können selbstverständlich auch unterhalb dieser Grenzwerte am Verkehrslärm leiden. Mit den von der WHO empfohlenen Grenzwerten von 55dB(A) am Tag wären gar die Hälfte der Schweiz an ihrem Wohnort von Lärm betroffen.

Die Lärmkarte zeigt: Auch nachts liegt die Lärmbelastung vor allem entlang der Autobahn A4 und der Hauptstrasse H8 im roten Bereich.

Gemeinden und Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die Strassen zu sanieren, die übermässigen Lärm verursachen. Die Lärmschutzverordnung hält fest, welche Dezibel-Belastung für Strassenlärm zulässig ist. In der Lärmdatenbank wird sichtbar, welche Wohngebiete im Kanton Schwyz – vor allem bei Nacht – besonders Lärmbelastet sind.

Die Lärmliga stellt dem Kanton Schwyz ein schlechtes Zeugnis aus. Sanierungsmassnahmen seien zwar administrativ durchgeführt, jedoch ohne oder mit zu wenig Schutzwirkung für lärmbetroffene Personen im Sinne der Lärmschutzverordnung. Während vor den Sanierungsmassnahmen rund 20’000 Personen als Betroffen über Grenzwert galten, waren es nach der Sanierung immer noch über 19’000 Personen! Ein Grund mag sein, dass der Kanton Schwyz – gemäss Basisdaten Bundesamtes für Umwelt, Auswertung Lärmliga Schweiz in der Zeitperiode 2012 bis 2017 keine verkehrsberuhigenden Massnahmen umgesetzt hat.

Kanton und Gemeinden hatten rund 30 Jahre Zeit, den Lärmschutz-Auftrag des Bundes zu erfüllen. Seit Anfang April können lärmbetroffene Hauseigentümer auf Schadenersatz klagen.

Aufgrund dieser Situation stellen sich folgende Fragen:

  • Wie beurteilt die Regierung die Umsetzung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) im Kanton Schwyz?
  • Liegen aktuelle Messungen für das ganze kantonale Strassennetz vor?
  • Wie ist der Handlungsbedarf im Kanton, in den Gemeinden und Bezirken?
  • Gibt es Strassenabschnitte, die trotz Sanierungen noch über den Lärmgrenzwert sind?
  • Welche Strassenabschnitte sind heute noch am stärksten belastet?
  • Werden in besonders stark belasteten Verkehrsabschnitten häufiger Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt? Wie oft sind zu laute Fahrzeuge oder Motorräder in den letzten fünf Jahren gebüsst worden?
  • Welche Lärmschutzmassnahmen sind in den nächsten 5 Jahren geplant?
  • Können Kantonsstrassen bei zu grosser nächtlicher Lärmbelastung zeitweise gesperrt werden?
  • Welche Möglichkeiten haben Gemeinden (wie bspw. Ingenbohl-Brunnen, wo eine Hauptverkehrsachse direkt durch das Dorfzentrum führt), den Lärm auf den Kantonsstrassen zu reduzieren?

 

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

KR Leo Camenzind
KR Andreas Marty

 

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