Seit Jahren steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Krankenversicherungen sowie die Miet- und Wohnkosten. Aufgrund der Steuerfuss-Erhöhung im 2015 und 2016 von 120 auf 170 Prozent stieg zudem auch die Steuerbelastung. Diese Mehrkosten stehen stagnierenden Reallöhnen gegenüber. Vor allem Menschen mit tiefen Einkommen und immer mehr auch der Mittelstand sind darum finanziell zu stark belastet.

Wie die Diskussion um eine Steuerfussreduktion zeigte, hat sich die finanzielle Lage des Kantons wieder deutlich stabilisiert. Jetzt ist deshalb der richtige Zeitpunkt, um die Familien, den arbeitenden Mittelstand und die Rentner_Innen mit einer Erhöhung der Sozialabzüge steuerlich zu entlasten. Eine Erhöhung der Sozialabzüge bringt ihnen deutlich mehr, als lediglich eine generelle Steuerfussreduktion.

Die Antwort des Regierungsrates auf die Interpellationen 9/18 „Steuerliche Entlastung des Mittelstandes“, und 10/18 „Steuerliche Entlastung der Rentner“ zeigte, dass die dadurch entstehenden Steuerausfälle deutlich geringer sind, als die im Dezember beschlossene Steuerfusssenkung um zehn Prozent, die beim Kanton Steuerausfälle von 34 Mio. Franken auslöste. Eine Erhöhung der Sozialabzüge würde beim Kanton hingegen lediglich 7.2 Mio. Fr. Steuerausfälle verursachen, bei den Gemeinden/Bezirken 7.4 Mio. Franken.

Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, im Steuergesetz die Sozialabzüge wie folgt zu erhöhen:

  • für jedes minderjährige Kind von heute Fr. 9‘000.- auf neu Fr. 12‘000.-
    (Steuerausfälle beim Kanton 3.9 Mio. Fr. und Gemeinden/Bezirke 4.0 Mio.)
  • für jedes volljährige Kind bis zur Vollendung des 28. Altersjahres, das in Aus- oder Weiterbildung steht von Fr. 11‘000.- auf neu Fr. 14‘000.-
    (Steuerausfälle beim Kanton 0.9 Mio. Fr. und Gemeinden/Bezirke 0.9 Mio.)
  • für jede steuerpflichtige Person, die über 65 Jahre alt ist oder eine ganze Rente der eidg. Invalidenversicherung bezieht von heute Fr. 3‘200.- auf neu Fr. 5‘000.-
    (Steuerausfälle beim Kanton 2.4 Mio. Fr. und Gemeinden/Bezirke 2.5 Mio.)

Wir danken dem Regierungsrat für die positive Aufnahme der Motion

 

KR Andreas Marty, Arth
KR Paul Furrer, Schwyz